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Arbeitserlaubnis

Hinweis für die, die vor Ort arbeiten wollen (müssen)

  • Ohne eine gültige Arbeitserlaubnis darf man in Ägypten nicht arbeiten
  • Ohne gültige Arbeitserlaubnis darf ein ägyptischer Arbeitgeber dich auch nicht beschäftigen
  • Eine Arbeitserlaubnis besorgt in der Regel der Arbeitgeber
  • Eine Arbeitserlaubnis kostet rund 3.800 LE bis 4.500 LE - Das sind ca. 450 € - 530 € (Stand 06.2015)
  • Weil eine Arbeitserlaubnis nicht gerade "billig" ist wird man von vielen Arbeitgebern hingehalten und vertröstet, das heißt, man arbeitet schwarz
  • Vorteil für den Arbeitgeber, erst ab Erteilung einer Arbeitserlaubnis muss er Steuern abführen
  • Nachteil für den Arbeitnehmer wenn er ohne Arbeitserlaubnis erwischt wird, trägt er allein die Konsequenzen.
  • Eine Arbeitserlaubnis ist "Jobbezogen" und in der Regel nicht auf eine andere Arbeitsstelle übertragbar. Sie besteht aus einer extra Bescheinigung  mit Passbild und beinhaltet neben dem Visum im Pass und einem zusätzlichen Stempel mit dem Vermerk "work is permitted". Läuft das Visum ab muss man mit den o.g. Unterlagen zum Visa-Office zur Verlängerung. Die Verlängerung wird dann zur Aufenthalterlaubnis, die identisch mit Zeit der Arbeitserlaubnis ist. Verliert man den Job so erlischt auch die Aufenthaltserlaubnis und man sollte schleunigst eine Visaverlängerung beantragen.
  • Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen (sei es selbst oder über einen Arbeitgeber) und sich länger als einen Monat in Ägypten aufhalten wollen, müssen einen negativen, in Ägypten durchgeführten, HIV-Test vorlegen. Ausländische HIV-Tests werden nicht anerkannt. In Hurghada wird sowas im Gesundheitsamt gemacht. Kosten ca. 30-40 US$ - der Test muss in Dollar bezahlt werden.
  • Die Zeiten, wo die meisten Ausländer/Innen ohne den so genannten Work-is-permit-Stempel im Pass arbeiten gingen, stirbt devinitiv aus. Die Kontrollen werden konsequent mehr, egal ob auf den "Festland" oder auf der Sinaihalbinsel. Erst im Juli 2015 hat man über 30 Personen verschiedener Nationalitäten erwischt und vorläufig festgesetzt. Die alten Zeiten, als man noch "einfach so und irgendwo" Arbeiten konnte, werden weniger.

 

WARNUNG! -  An alle Ausländer, die eine Firma beim Investment Ministerium mit einer Kapitaleinlage bis zu 200.000 LE gegründet haben, ein Handelsregistereintrag für diese Firma existiert, eine gültige Steuerkarte besitzen und die Gewerbesteuer entrichtet haben, dürfen NICHT in der eigenen Firma arbeiten, wenn sie auch die Steuer bezahlt auch ein Handelsregister hat für seine Firma, weil sie haben nur Touristen Visum und keine Arbeitserlaubnis und ein gültiges Resident-Visum. Aktuell macht die Polizei verstärkte Kontrollen. Ein Mann steht aus diesem Grund kurz vor der Abschiebung, da er ohne Arbeitserlaubnis und ohne Resident-Visum in seiner eigenen Firma gearbeitet hat. Ich kämpfe seit drei Tagen für ihn, um seine Abschiebung zu verhindern und ihm aus dem Gefängnis zu holen. Leider ist er zu spät zu mir gekommen, da die Polizei bereits alle Verfahren in die Wege geleitet und die Staatsanwaltschaft diese eröffnet hat. Die Polizei hat ihm den Reisepass entzogen, ihn inhaftiert und die Staatsanwaltschaft wirft ihm Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung vor, Tätigkeit als Manager einer Firma ohne Arbeitserlaubnis und ohne Resident-Visa. Gehen viele Ausländer davon aus, wenn sie eine Firma (mit einer mind. Kapitalanlage von 1.000 LE bis 200.000 LE) gründen, haben sie automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung, das sogenannt Resident-Visa und somit auch eine Arbeitserlaubnis. Dies stimmt nicht.

Hier gibt es eine Sonderreglung. Wenn man hier investieren will und ein Resident-Visa und eine Arbeitserlaubnis hat, muss bei der Firmengründung pro Ausländer ein Partner ein Mindestenkapital von 35.000 Dollar einbringen. Bei einer Firmengründung mit einer kleineren Kapitalanlage ist er nur der Gründer und in der Stellung eines Managers, allerdings hat er keine Arbeitserlaubnis und ist somit in der passiven Rolle, darf er also in seiner eigenen Firma nicht arbeiten. All diese Informationen liegen dem Investment Gesetz zu Grunde. Das Investment Ministerium befindet sich in Kairo und nicht in Hurghada, daher brauchen sie einen Anwalt, und eine Spezialvollmacht, um eine Firma zu gründen oder zu ändern.

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