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Besuch aus Ägypten

Urlaub, Sonne, Strand und Glücksgefühle. In solchen Situationen schliesst man in der Regel schneller Bekanntschaften, auch in Ägypten. Wieder zu Hause bleibt der Kontakt hin und wieder auch über länge Zeit bestehen. Aus Bekanntschaften werden Freundschaften und irgendwann kommt ggf. der Gedanke auf: Ihr/Ihm möchte ich mal meine Heimat zeigen. Wie problemlos eine Visaerteilung für ein Besuchsvisum in Ägypten ist, ist in erster Linie abhängig von der sozialen und beruflichen Stellung des eingeladenen Ägypters.

  • Variante 1: Der Ägypter verfügt über ausreichendes Einkommen/Vermögen um seinen Aufenthalt in Deutschland selbst finanzieren zu können

In diesem Fall reicht die Übersendung eines Einladungsschreibens. Das Einladungsschreiben muss neben dem lesbaren Namen und der Adresse des Einladenden dessen Telefonnummer enthalten. Weiter müssen Angaben zur Unterkunft in Deutschland gemacht werden. Formvorschriften für dieses Einladungsschreiben gibt es nicht. Musterschreiben kann es nicht geben, da jede Einladung einen individuellen Hintergrund (z.B. beruflich, wirtschaftlich, persönlich, verwandtschaftlich) hat. Es ist dann Aufgabe des Ägypters die Finanzierung des Aufenthaltes in Deutschland durch eigene Finanzmittel nachzuweisen.

  • Variante 2: Der Ägypter verfügt nicht über genügend Eigenmittel

In diesem Fall muss der deutsche Einladende eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 AufenthG abgeben. Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine vor der deutschen Ausländerbehörde förmlich abgegebene unbegrenzte Bürgschaft mit der der deutsche Einladende alle Kosten übernimmt, die durch den Ausländer in Deutschland entstehen. Reist der Ausländer nicht wie vorgesehen aus, fallen darunter z.B. auch zukünftige Kosten der Sozialhilfe, der Krankenversorgung oder die Kosten einer Abschiebung. Die Verpflichtungserklärung geht damit über Unterkunftskosten, Reisekosten und Verpflegung weit hinaus. Da hierbei erhebliche Kosten anfallen können, werden nur Verpflichtungserklärungen von Personen akzeptiert, die über ein ausreichendes laufendes Einkommen verfügen, dessen Höhe vom Familienstand und eventuellen Unterhaltsverpflichtungen abhängig ist. Die Auszahlungskopie einer Lebensversicherung oder ein Bankauszug reichen dazu im Regelfall nicht aus. Notwendig ist der Nachweis ausreichender laufender Einnahmen.

Einen Vordruck für die Verpflichtungserklärung gibt es nur bei den Ausländerämtern, wo diese Erklärung auch im Beisein eines Beamten zu unterzeichnen ist. Letztlich muss der Ägypter der Botschaft durch Angaben zu seiner sozialen und wirtschaftlichen Verwurzelung in Ägypten glaubhaft machen, dass er nach Ägypten zurückkehren wird. Dazu gehören z.B. Angaben zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses, zur familiären Situation und zu den Vermögensverhältnissen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Situation.

Ich hoffe Ihnen damit die notwendigen Informationen gegeben zu haben und weise ausdrücklich darauf hin, dass eine Verpflichtungserklärung nur dann abgegeben werden sollte, wenn man sich 150 prozentig sicher sein kann, dass die Einladung von dem Ausländer nicht mißbraucht wird. Die Folgen der Verpflichtungserklärung können ansonsten existenzgefährdend werden. Im Folgenden ein paar wichtige Informationen für den Fall der Fälle. Denn wer sich entschließt eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben sollte sich genauestens über die Konsequenzen im klaren sein. Ein paar Informationen findet ihr unter folgenden Links.


Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein?

§ 67 Umfang der Kostenhaftung

§ 68 Haftung für Lebensunterhalt

Februar 2017 - Jetzt Online - Beantragung eines Schengenvisums