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18.06.2021 - Aktuelles vom Auswärtigen Amt

Letzte Änderung (Aktuelles: Einreise) - Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Es kann ein QR-Code auf dem Testergebnis verlangt werden, weitere Informationen hierzu erteilen die ägyptischen Behörden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.

InfoQuelle - Auswärtiges Amt Stand 18.06.2021 - unverändert seit 18.06.2021 - letzte Änderung (Aktuelles: Einreise)

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