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Erben und Vererben

Wie erhält der Erbe seinen Erbteil aus hinterlassenem Vermögen in Ägypten? - Grundsätzlich muss mit der erhaltenen Todesurkunde der Erbschein inkl. der Benennung aller Erben bei Gericht beantragt werden. Das Gericht stellt den Erbschein mit der entsprechenden prozentualen Verteilung für die Erben aus. Hierbei ist es egal, ob der Verstorbene Ausländer oder Ägypter ist.

Verstirbt der Erblasser mit Vermögen in Ägypten im Ausland wird die Todesurkunde im Ort des Todes ausgestellt. Erben, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, beantragen bei Gericht an diesem Ort den Erbschein. Dieser Erbschein muss im nächsten Schritt in die arabische Sprache übersetzt und von der jeweiligen ägyptischen Botschaft beglaubigt werden. Der übersetzte und beglaubigte Erbschein muss dann dem ägyptischen Außenministerium in Kairo vorgelegt und durch dieses oberbeglaubigt werden. Erst durch die Beglaubigung durch das Außenministerium ist es möglich bei dem Gericht am Ort in Ägypten, wo sich das Vermögen/Eigentum etc. des Erblassers befindet, einen ägyptischen Erbschein zu beantragen. Dieses Gericht stellt den Erbschein aus und gibt die rechtmäßige Verteilung des Erbes an die bekannten Erben an. Um das Erbe entsprechend antreten zu können, muss jeder Erbe seine bestehende Verwandtschaft mit dem Erblasser sowie seine/ihre Identität nachweisen. Verstirbt der Ausländer oder Ägypter in Ägypten muss mit der erhaltenen Todesurkunde der Erbschein bei Gericht in Ägypten beantragt werden. Die Ausstellung sowie die Verteilung an die benannten Erben erfolgt auch hier durch das Gericht.

Testament - Laut dem ägyptischen Gesetz ist es nicht möglich seine gesetzlichen Erben durch ein Testament auszuschließen bzw. zu enterben. Dies gilt für Ehepaare und Kinder, egal ob Ägypter oder Ausländer. Jeder hat das Recht ein Testament zu schreiben. Wird in einem Testament festgehalten, dass eine Person das gesamte Erbe erhalten und somit alle anderen gesetzlichen Erben ausgeschlossen werden sollen, ist das unrechtmäßig. In einem solchen Fall erhält die benannte Person max. ein Drittel als Erbteil. Das restliche Vermögen wird auf die anderen Erben verteilt. Somit soll mittels Gesetz vermieden werden, dass Erben ausgeschlossen werden können.

Wie steht das Gesetz zur Beerbung bei Ehepaaren unterschiedlicher Religion? Kinder aus ersten Ehen z B.? - Ist die Ehefrau Christ und der Ehemann Muslim, kann die Frau nichts von ihrem Mann erben. Kinder können den Vater oder die Mutter nur beerben, wenn es eheliche Kinder sind. Außereheliche Kinder eines Ehepartners können nur diesen bei dessen Tod beerben, nicht aber bei Tod der Stiefmutter bzw. des Stiefvaters.

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