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Firmengründung mit allem drum und dran

Aufgrund von falschen Informationen, glauben immer noch viele Ausländer, dass es nicht möglich ist alleine, also ohne ägyptischen Partner, eine Firma zu gründen. Dies stimmt jedoch nicht. Man kann.

Laut dem Investment-Gesetz 159 das 1981 in Ägypten veranlasst wurde, darf ein Ausländer eine, zwei oder sogar drei Firmen mit einer Mindestkapitaleinlage von 1.000 Pfund gründen. Dies bedeutet, dass er keinen ägyptischen Partner braucht, aber einen ägyptischen Manager haben muss.

Das Gesetz in Ägypten besagt, dass man bei einer Firmengründung mindestens zwei Partner braucht, ob Ausländer oder Ägypter spielt hierbei keine Rolle, und man muss eine Mindestkapitaleinlage von 1.000 LE vorweisen können. Desweiteren darf ein Ausländer hier nahezu jeden Beruf ausüben. Ein Ausländer darf hier allerdings keine Arbeitsagentur gründen. Diese Ausnahme ist die einzige Regelung, abgesehen davon darf ein Ausländer jeden Beruf durch seine Firma ausüben.

  • Man sollte eine AG, also eine Aktiengesellschaft gründen, beträgt das Mindestkapital hierbei 1 Mio. LE. Bei der Gründung fallen hier mindestens 10% von den 25% der Kapitalanlage an Kosten an (mind. Gebühren 3.500 LE).

Wenn ihr also im Fall einer Firmengründung die Infomation bekommt dass ihr zur Firmengründung einen ägyptischen Partner braucht, dann ist das eine FALSCHE INFORMATION!

  • Des Weiteren gehen viele Ausländer davon aus, dass wenn sie eine Firma (mit einer mind. Kapitalanlage von 1.000 LE) gründen, sie auch automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung, dass sogenannte Resident-Visa und somit auch eine Arbeitserlaubnis erhalten. DAS STIMMT NICHT, man erhält dies nicht.

Hier gibt es eine Sonderregelung. Wenn man in Ägypten investieren will, man ein Resident-Visa und eine Arbeitserlaubnis will, dann muss man bei der Firmengründung pro ausländischem Partner ein Mindestkapital von 50.000 US-Dollar einbringen.

Bei einer Firmengründung mit einer kleineren Kapitalanlage ist man nur der Gründer und in der Stellung eines Managers, allerdings hat man keine Arbeitserlaubnis und ist somit in der passiven Rolle, darf also in seiner eigenen Firma nicht arbeiten. All diese Informationen liegen dem Investment-Gesetz zu Grunde.

Es gibt noch ein anderes Gesetz zur Firmengründung, das jedoch passt für Ägypter, weil durch diese Firmen hat man keine Arbeitserlaubnis und man muss keine Kapitalanlage im Voraus haben, aus diesem Grund passt es nicht auf die Bedürfnisse der Ausländer und ist daher nicht zu empfehlen. Das Investment-Ministerium befindet sich in Kairo und nicht hier im Bezirk Hurghada, daher brauchen sie einen Anwalt, und eine spezielle Vollmacht um eine Firma zu gründen.

Weiter geht´s: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum unter den hier lebenden Ausländern, dass sie selbst eine Firma ab 1.000 oder 2.000 EGP gründen können und dann keine Probleme mehr hinsichtlich Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem glauben viele hier lebende Ausländer, dass sie durch die Steuernummer und Handelsregisternummer, die sie bei der Firmengründung erhalten, in der Firma arbeiten dürfen.

  • Das stimmt nicht – auch nicht als Geschäftsführer. Firmengründungen mit einer Kapitalanlage von 1.000, 2.000 oder 100.000 LE sind möglich, verfolgen aber nicht das Ziel des Investmentgesetzes und bringen im Nachhinein viele Probleme für die Ausländer mit sich, die häufig schon viel Geld in die Firma investiert haben. Das ägyptische Investmentgesetz erlaubt es Ausländern in Ägypten Firmen zu gründen ohne die Beteiligung eines ägyptischen Partners. Das Ziel dieses Gesetzes ist es ausländische Investitionen nach Ägypten zu bringen und Arbeitsplätze für Ägypter zu schaffen. Ähnliche Vorgaben mit variierender Investitionshöhe gelten in vielen anderen Ländern für Ausländer hinsichtlich Firmengründung. Die Investitionshöhe in Ägypten muss mind. 50.000 USD pro ausländischem Geschäftspartner betragen.

Gründet ein Ausländer eine Firma und investiert nachweislich den genannten Betrag, hat er Rechtsanspruch auf eine Arbeits- sowie Aufenthaltserlaubnis. Hintergrund für die Schaffung dieser Möglichkeit für Ausländer ist es, das diese Arbeitsplätze für Ägypter durch diese Art der Firmengründungen zu schaffen. Bei der Firmengründung können viele Tätigkeiten oder Berufe, die ausgeübt werden sollen, angegeben werden. Das ist völlig irrelevant solange Sie keine Arbeitserlaubnis haben. Es ist aber wichtig zu wissen, dass nicht jede Tätigkeit ohne weiteres ausgeführt werden darf und viele Berufe bestimmte Lizenzen verlangen. In jedem Fall müssen eine gültige Arbeitserlaubnis und ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegen, die erst ab einer Kapitaleinlage in Höhe von 50.000 USD gewährt werden.

diese Angaben sind auch 2018 noch aktuell

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