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Individualtouristen

NEU ab 18.01.2025: Auch alle über 60 Jahre alten Touristen benötigen jetzt zwingend nach Ablauf des normalen "Visa on Arrival   28+2 eine Visaverlängerung - oder einen Stempel vom Visa-Office für 14 Tage zusätzlich - ansonsten wird bei der Ausreise am Flughafen eine nachträgliche Zahlung von runden 130€ fällig, die man nur in Euro am Terminal 1 entrichten kann . Allerdings kostet eine Visaverlängerung beim Visa-Office ähnlich viel (6.875 LE). 

INFO: für IndividualTouristen: Ist das Visum mal ein paar Tage abgelaufen, brauchte man sich in der Regel nicht wirklich sorgen zu machen. Die 14 Tages-Regel gibt es immer noch. ABER: man muss zum Visa-Amt und sich einen Stempel holen, der besagt: das man 14 Tage länger bleiben darf. Erst danach muss seit Januar 2025 eine verlängerte Aufenthaltsgebühr von= 130€ Strafe fällig. 

  • Da sich (fast tagtäglich) vieles verändert und auch die Behörden mit ihren Mitarbeitern und das Flughafen-Personal nicht so recht wissen was wirklich richtig ist, empfehle ich das TouristenVisum ein paar Tage vor Ablauf sicherheitshalber verlängern zu lassen - oder sich ggf. einen bisher kostenlosen Stempel 14 Tagesstempel zu holen. Das geht (bisher) problemlos.
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Es war einmal: Für Touristen über 60 Jahre gibt es keine festgeschriebene gesetzliche Sonderregelung, auch sie müssten ihr Visum vor Ablauf verlängern lassen. Immer wieder kann man lesen, das Touristen über Ü60 keine Visaverlängerung benötigen. Persönlich rate ich immer, wenn man unsicher ist - sein Visa eine Woche vor Ablauf verlängern zu lassen. Jedenfalls sollte man es versuchen. Genau das habe ich getan - und wurde ohne Verlängerung wieder "nach Hause" geschickt. Nach meinem ersten knapp 12 wöchigen Aufenthalt im Frühjahr 2021 war mir bei der Abreise nicht ganz wohl - aber es wurde genau so - wie der oberste Verwaltungsbeamte gesagt hatte - geprüft wurde das Geburtsdatum - bekam einen Ausreisestempel und konnte ohne weiteres ausreisen. Inzwischen bin ich schon 6 mal ohne Verlängerung straffrei ausgereist
 
HINWEIS:
  • Ausreise: Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht haben, ist mitunter der Antritt des Flugs verweigert worden. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.
  • Wer als inividual Tourist mit Charterflug einreist, muss auch mit Charter wieder ausreisen. Genauso ist es wer mit einem Linienflug einreist.
  • Wer in Hurghada landet, darf nicht von Kairo oder Luxor ausreisen oder umgekehrt. Lange Zeit hat man es mit den Kontrollen nicht so erst genommen - das hat sich inzwischen geändert. Es sei denn - das die Flugbuchungen alle in einer Gesamtbuchung aufgeführt sind. So steht es auf der Seite vom Auswärtigen Amt - Ägypten geschrieben.

alle Angaben ohne Gewähr