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Unterschied zwischen Reisewarnung und Reisehinweis

Reisewarnung: Laut Auswärtigem Amt werden Reisewarnungen ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land oder dieser Region leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Für den Fall einer Reisewarnung können Urlauber in der Regel kostenfrei stornieren. Das gilt für Buchungen nach deutschem Recht. Für Buchungen bei einem ausländischen Anbieter kann dagegen das Recht des dortigen Landes gelten.
Reisehinweis: Die Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende aktuell relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen - was während der Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung ist. Mit seinen Reisehinweisen will das Auswärtige Amt Reisenden eine informierte Entscheidung ermöglichen. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage können die Hinweise die Empfehlung enthalten, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung haben Urlauber in der Regel nicht.

InfoQuelle-Tagesschau.de

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