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Wehrpflicht

Wer freiwilligen Wehrdienst leisten will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Für alle anderen jungen Männer - von 18 Jahre bis 30 Jahren - besteht eine generelle Wehrpflicht.

Es gibt einige Ausnahmen sich vom Wehrdienst befreien zu lassen - diese können sein:

  • gesundheitliche Untauglichkeit
  • wenn es nur einen Sohn in der Familie gibt
  • wenn der Vater der Familie über 60 Jahre alt ist
  • der älteste Sohn eines als Märtyrer gefallenen Soldaten ist
  • der einzige Sohn ist, wenn der Vater verstorben ist
  • oder der Vater nicht in der Lage ist die Familie zu ernähren
  • wenn der Wehrplichtige der einzige Unterstützer einer Familie ist, deren andere Mitglieder nicht arbeitsfähig sind
  • er der einzige Ernährer seiner verwitweten oder geschiedenen Mutter ist
  • der einzige Erhalter seiner unverheirateten Brüder und Schwestern ist
  • der älteste Sohn oder Bruder eines Offiziers, der seit einem Krieg verschollen ist

Die Dauer der Wehrpflicht ist gestaffelt:

  • ist der Wehrpflichte Akademiker (Universitätsabschluß) beträgt die Zeit 1 Jahr
  • für Koranschüler 1 Jahr
  • für Sekundarschulabsolventen beträgt die Zeit 18 Monate bis 2 Jahre
  • Schüler von Polizei- und Militärakademien und Personen, die in Berufen tätig sind, die für das Heer von Bedeutung ist, kann die Wehrplicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden
  • für Analphabeten 3 Jahre (in dieser Zeit sind sie verpflichtet lesen und schreiben zu lernen)