Wer freiwilligen Wehrdienst leisten will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Für alle anderen jungen Männer - von 18 Jahre bis 30 Jahren - besteht eine generelle Wehrpflicht.
Es gibt einige Ausnahmen sich vom Wehrdienst befreien zu lassen - diese können sein:
- gesundheitliche Untauglichkeit
- wenn es nur einen Sohn in der Familie gibt
- wenn der Vater der Familie über 60 Jahre alt ist
- der älteste Sohn eines als Märtyrer gefallenen Soldaten ist
- der einzige Sohn ist, wenn der Vater verstorben ist
- oder der Vater nicht in der Lage ist die Familie zu ernähren
- wenn der Wehrplichtige der einzige Unterstützer einer Familie ist, deren andere Mitglieder nicht arbeitsfähig sind
- er der einzige Ernährer seiner verwitweten oder geschiedenen Mutter ist
- der einzige Erhalter seiner unverheirateten Brüder und Schwestern ist
- der älteste Sohn oder Bruder eines Offiziers, der seit einem Krieg verschollen ist
Die Dauer der Wehrpflicht ist gestaffelt:
- ist der Wehrpflichte Akademiker (Universitätsabschluß) beträgt die Zeit 1 Jahr
- für Koranschüler 1 Jahr
- für Sekundarschulabsolventen beträgt die Zeit 18 Monate bis 2 Jahre
- Schüler von Polizei- und Militärakademien und Personen, die in Berufen tätig sind, die für das Heer von Bedeutung ist, kann die Wehrplicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden
- für Analphabeten 3 Jahre (in dieser Zeit sind sie verpflichtet lesen und schreiben zu lernen)