Gespeichert von conny am 16 November, 2014 - 11:39
Aufmerksame Abfertigungsbeamte des Zollamts Bamberg deckten einen dreisten Versuch auf, einen ausgebrannten Sattelschlepper mit Auflieger nach Ägypten auszuführen. Der Export von Abfällen in bestimmte Drittstaaten ist verboten, weil zu befürchten ist, dass diese im Ausland einer möglicherweise nicht umweltverträglichen Entsorgung zugeführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Straftat nach § 326 des Strafgesetzbuches dar. ..... InfoQuelle-Wiesenbote.de