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Lufthansa-Streik = Fluggastrechte

Luftansa-Streik ist kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand - Ist ein Fluggast durch den Streik des Bodenpersonals der Lufthansa von Ausfällen betroffen, sind die Kunden der Lufthansa durch die Fluggastrechte der EU-VO 261/2004 voll geschützt. ... InfoQuelle und weiterlesen unter - Reisefuehrig.de

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