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Erneute - Anhebung der Zollfreigrenze für neue Waren für Reisende

Dies bedeutet eine Anhebung der Zollfreigrenze für neue Gegenstände an Flughäfen. Nach dem neuen Beschluss werden die persönlichen Gegenstände von Reisenden, einschließlich Touristen und Durchreisenden, bis zu 15.000 LE von den Zöllen befreit, anstelle von 10.000 LE nach dem alten Gesetz.

Voraussetzung ist, dass die freigestellten Gegenstände nicht für den Handel oder Weiterverkauf bestimmt sind. Die Befreiung gilt auch für Waren, die für den persönlichen Gebrauch in Duty-Free-Shops gekauft werden.
Solange es sich um Einkäufe innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft des Passagiers handelt: vorausgesetzt, dass der Betrag von 200 US-Dollar nicht überschritten wird, und unter der Bedingung, dass die erlaubte Grenze für den Kauf von alkoholischen Getränken (mehr als zwei Liter) nicht überschritten wird.
Die Freigrenze für alkoholische Getränke war im alten Gesetzestext auf maximal einen Liter festgelegt.
Die Grenze wurde auf zwei Liter angehoben, sofern ein Prozent der fälligen Zollsteuer gezahlt wird, mindestens jedoch 13 Dollar pro Liter oder der Gegenwert in ägyptischen Pfund.
Es ist erlaubt, nur einen Liter alkoholischer Getränke durch eine Packung Bier zu ersetzen. Die gleichen Bestimmungen gelten für Personen, die einen privaten Seepass und einen privaten Reisepass besitzen.
Für in Ägypten ansässige Personen sieht der neue Beschluss vor, dass neue Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wie z. B. Geschenke, ebenfalls bis zu einem Wert von 15.000 LE freigestellt werden, während der alte Gesetzestext einen Wert von 10.000 LE vorsah. InfoQuelle - Egyptindependent.com
 
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