Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint oder aussieht - in Ägypten gibt es und dass seit sehr langer Zeit eine StVo. in der Verkehrsregeln festgeschrieben sind - denn das Land am Nil ist Mitgliedsstaat des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr von 24.04.1926.
Ende 1999 meinte man diese "Bedarfsgerecht" zu überarbeiten. Die neue Fassung der StVo trat dann im März 2000 in Kraft und man nahm sich u.a. vor, die Verkehrsteilnehmer besser zu kontrollieren.
ABER: An etwas ganz wichtiges - hatte man nicht gedacht. Man hatte schlichtweg vergessen die Öffentlichkeit zu unterrichten und aufzuklären. Kam ein Autofahrer in eine Kontrolle und konnte nicht vor Ort bezahlen, bekam er einen Zettel. Wofür - wusste fast keiner. Die meisten erfuhren erst von ihren ggf. aufgelaufenen Strafzetteln, als sie zum Straßenverkehrsamt mussten, um ihre tunusmäßige Zulassung zu verlängern. Erst dann, wenn alle offenen Tickets beglichen wurden und werden, kann die Zulassung verlängert werden.
Die letzten Überarbeitungen der Straßenverkehrsordnung in Ägypten - u.a. mit drastischen Preiserhöhungen - fanden im August 2008, im Juni und im Oktober 2014 statt.
Soviel zur Geschichte - zurück zur Gegenwart
unter anderem - Neu ab 01.09.2020
- 2.500 LE und zwei Monate Autoentzug - fürs nicht angeschnallt sein (am 22.10.2023 habe ich dafür 100 LE gezahlt)
- Essen und trinken beim fahren 2.500 LE
- Handy Nutzung beim fahren 3.500 LE
- 6.000 LE Fahrer ohne Führerschein und 6 Monate Autoentzug
- 3.500 LE sind fällig, wenn der Führerschein abgelaufen ist - zudem, zwei Monate Autoentzug
Neu ab 01.01.2016
- Busse und LKW müssen auf der rechten Fahrbahnseite fahren, bei Verstoß LE 500 bis 2.000 Strafe
- Wer die Hupe unnötigerweise benutzt, bei Verstoß LE 500 bis 3.000 Strafe
- Fahren ohne Führerschein, bei Verstoß LE 3.000 bis 6.000 Strafe
- Fahren unter Drogen - ein Jahr Gefängnis
- Fahren unter Drogen und es wird ein Unfall verursacht mit leichten Verletzungen - LE 10.000 Strafe und zwei Jahre Gefängnis
- Fahren unter Drogen und es wird ein Unfall verursacht mit einem Schwerverletzten oder einem Toten - LE 20.000 Strafe und 3 bis 7 Jahre Gefängnis
2014 - Wieder gibt es was neues für´s autofahrende Volk in Ägypten und zwar überarbeitete und neue Regelungen, aber vor allem wieder gestiegene Preise.
Neue (überarbeitete) Verkehrsregeln in Ägypten:
- Gurtpflicht: Wer ohne angelegten Gurt erwischt wird zahlt beim ersten Mal zwischen 100 - 300 LE
- Telefonieren am Steuer 300 LE
- Fahren ohne Licht bei Dunkelheit oder mit einem kaputten Licht - Führerscheinentzug sechs Monate oder mehr
- Hupen ohne Notfall - Führerscheinentzug 1bis 6 Monate und 300 LE
- Fahren gegen die Einbahnstraße - 1000 bis 3000 LE
- Verkehrsbehindernd Parken - Führerschein wir einen Monat eingezogen
- Manipulation an einer Kralle, d.h. Sperre am Rad wegen Falschparkens - 6 Monate Gefängnis und 1000 LE
- Pannendreieck wird bei Unfall nicht verwendet - Führerschein wird einen Monat eingezogen und 300 LE
- Pannendreieck fehlt bei Polizeikontrolle - Führerschein wird 6 Monate eingezogen und 300 LE
- Kein Erste-Hilfe-Tasche - Autozulassung wrid für 1 bis 6 Monate entzogen
- Fernlicht nicht abschalten bei Gegenverkehr, blenden - Führerschein und Zulassung werden 6 Monate eingezogen
- Taxameter nicht eingeschaltet - Führerschein und Zulassung für das Taxi werden 6 Monate eingezogen und 600 LE
Archiv
Ab 01.08.2008 weht ein rauher Wind über das "autofahrende Volk" in Ägypten. Alles wird sich verändern und den europäischen und auch internationalen Verkehrsregeln angepasst. Die Umsetzung wird zwar Jahre dauern, aber erste Schritte sind getan. Ich bin mal gespannt ob ich das noch erlebe!
Hier nur ein paar Beispiele der neuen Verkehrsregeln und ihre Auswirkungen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen von
- 1-10 Km/h - 50 LE
- 10-20 km/h - 100 LE
- 20-30 km/h - 150 LE (plus 1-3 Monate Gefängnis)
- 30-40 km/h - 200 LE (plus 1-3 Monate Gefängnis)
- von mehr als 40 km/h - 250 LE (plus 1-3 Monate Gefängnis)
Andere Vergehen
- Parken außerhalb der vorgesehenen Markierungen - 30 LE
- Ohne Sicherheitsgurt (Motorradfahrer ohne Helm (gilt eigentlich schon seit 2000) - zwischen 75 LE und 100 LE
- Telefonieren mit Handy - 50 LE
- Rauchen, Essen und Trinken während der Fahrt - 50 LE
- Kinder auf dem Vordersitzen - 50 LE
- Überfahren eines Halteschilds - 50 LE
- Fahren in die falsche Richtung einer Einbahnstraße - wwichen 1.000 und 3.000 LE
- Fahren ohne ägyptische Zulassung - 150 LE (plus 1-4 Wochen Gefängnis)
- Überfahren eines Checkpoints, überqueren ohne anzuhalten - 250 LE (plus 1-3 Monate Gefängnis)
- Auf der Gegenfahrbahn fahren - 250LE (plus 1-3 Monate Gefängnis)
- Fehlt bei einer Kontrolle das Warndreieck oder der Erste-Hilfe-Kasten - ein Monat Gefängnis
- Unsittlichkeiten im Auto - 300 LE (plus sechs Monate Kalabusch)
- Missachtung einer roten Ampel - 250 LE (plus1-3 Monate Gefängnis)
- Fahren ohne Führerschein - 500 LE (plus 3-6 Monate Gefängnis)
- Fahren unter Alkoholeinfluss - 500 LE (plus 3-6 Monate Gefängnis)
- Motorradfahrer: Fahren ohne Helm - 100 LE
- Fahren ohne Licht in der Nacht - Führerscheinenzug für ein halbes Jahr!
- Wer auf einen Checkpoint zufährt muss das Standlicht einschalten, ansonsten könnte er die Polizisten blenden.
Wird oder kann das Bußgeld nicht sofort oder binnen drei Tagen nicht gezahlt werden, verdoppelt es sich das Bußgeld und kann auch in Haftstrafen umgewandelt werden. Und damit die Autofahrer schnell lernen um was es geht, werden jede Menge Polizisten eingesetzt. "Inscha’Allah“ (Diese Infos hab ich von einer vor Ort lebenden Freundin)
Nachtrag 11.2009 - Inzwischen hat sich fast alles wieder in den "Altzustand" verwandelt. Nur in Punkto Anschnallen hat sich ein bisschen was getan. Im Juli 2008 kam die Meldung, dass die alten Autokennzeichen der rund 4.6 Mill. angemeldeten Fahrzeuge nach und nach ausgetaucht werden. Diese Schilder werden von der deutschen Firma UTSCH hergestellt, die nun den Auftrag hat, knapp 10 Mill. Kennzeichen herzustellen. Und so den größten Auftrag der Firmengeschichte an Land gezogen hat. Die neuen Kennzeichen sollen ja was ganz besonderes sein und so werden sie bestimmte ausgeklügelte Bedingungen erfüllen, wie z.B.:
- Man kann sie nicht mehr so einfach an ein anderes Auto schrauben, da sie eine manipulationssichere Kennzeichenbefestigung haben (sollen).
- Sie werden Hinweise auf die Landesbezirke geben, in den die Fahrzeuge angemeldet wurden, usw.