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Lebensbescheinigungen

Wer als Rentenbezieher/in in Ägypten lebt, der muss seinem Rententräger in der Regel einmal pro Jahr eine Lebensbescheinigung vorlegen. Die Versorgungsordnung (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) sieht vor, dass derjenige, der Leistungen erhält oder beantragt, eine entsprechende Beweisurkunde vorlegen muss. Bei Deutschen Ausland werden die Lebensbescheinigungen in der Regel vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.  Da es am Roten Meer seit Jahren keine Deutsche Vertretung mehr gibt - haben die, die in und um Hurghada leben: die Möglichkeit Lebensbescheinigungen beim General Manager des Nil Hospital in der Zeit von 11-14h und am Abend von ca. 19.30 bis 22h unentgeltlich abstempeln zu lassen.  Hinter folgendem Link verbergen sich die Formulare der Lebensbescheinigungen für Deutsche und jede Menge anderer Länder

erstellt im Mai 2019