Wer als Rentenbezieher/in in Ägypten lebt, der muss seinem Rententräger in der Regel einmal pro Jahr eine Lebensbescheinigung vorlegen. Die Versorgungsordnung (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) sieht vor, dass derjenige, der Leistungen erhält oder beantragt, eine entsprechende Beweisurkunde vorlegen muss. Bei Deutschen Ausland werden die Lebensbescheinigungen in der Regel vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt. Da es am Roten Meer seit Jahren keine Deutsche Vertretung mehr gibt - hatten die, in und um Hurghada leben: die Möglichkeit Lebensbescheinigungen beim General Manager des Nil Hospital abstempeln zu lassen. Dies geht inzwischen nicht mehr - eine neue Möglichkeit sich den "Lebensstempel" zu holen, bietet das Italienische Honorarkonsulat in Hurghada. Allerdings nur gegen 1.100 LE und - ganz wichtig - mit vorheriger Terminvergabe - KLICK mal hier -
Hinter folgendem Link verbergen sich die Formulare der Lebensbescheinigungen für Deutsche und jede Menge anderer Länder
erstellt im Mai 2019 - ergänzt Juni 2025