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Orfi-Ehevertrag

Was muss rein, was ist wichtig. Denn auch bei einer Orfi-Ehe sollten zwischen den Partnern einige wichtige Dinge geregelt werden.

So muss ein Orfi-Ehevertrag sein:

 

Ehevertrag

Heute, den ... erschienen,

1.Herr /
 (Ehemann)

2. Frau /
(Ehefrau)

Ferner sind erschienen die nachbenannten Zeugen, die volljährig sind und angeben, Muslime zu sein:

Herr /
und

Herr /

Der Ehemann und die Zeugen sind nach ihrer Angabe und zu meiner aufgrund der mit ihnen geführten Unterredung gewonnenen Überzeugung nicht der deutschen, jedoch der arabischen Sprache hinreichend mächtig.

Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich ihre, bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir, abgegebenen Erklärung wie folgt:

I. Eidesstattliche Versicherung

Zunächst erklärt der Ehemann und die Ehefrau: Belehrt durch den vertragschließenden Notar über die Bedeutung einer Versicherung an eides statt und die strafrechtlichen Folgen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung, insbesondere hingewiesen auf die Vorschriften die Paragrafen des Strafgesetzbuches der Deutschen und Ägyptischen, versichere ich hierdurch zur Vorlage bei allen zuständigen Behörden an eides statt, daß ich zur Zeit nicht verheiratet bin.

Hiermit wird die Rechtmäßigkeit der Heirat zwischen Herr / und Frau / unter Anwesenheit der beiden genannten Zeugen bestätigt lt. diesem Vertrag.

II. Ehevertragliche Regelungen

Nunmehr erklären der Ehemann und die Ehefrau: Wir sind miteinander verlobt und beabsichtigen heute die Ehe miteinander zu schließen, wofür wir einen Ehevertrag mit folgenden Bestimmungen vereinbaren:

a) Wir sind uns darüber einig, dass die von uns einzugehende Ehe für dauernd geschlossen und zeitlich nicht beschränkt sein soll.

b) Wir vereinbaren für unsere Ehe als Güterstand den (nach dem Heimatrecht des Ehemannes und dem Heimatrecht der Ehefrau) gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung. demgemäß soll alles, was die Ehefrau in die Ehe einbringt und während der Ehe – insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung – erwirbt, ihr persönliches Eigentum sein, und alles, was der Ehemann in die Ehe einbringt und während der Ehe - insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung erwirbt, sein persönliches Eigentum sein,

mit der Maßgabe, dass jeder der Ehegatten berechtigt sein soll, über sein Eigentum frei und uneingeschränkt, sowie ohne das Erfordernis der Zustimmung des anderen Ehegatten zu verfügen und, dass das persönliche Eigentum eines jeden Ehegatten nicht für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten haftet,

und mit der weiteren Maßgabe,

dass jegliche Ausgleichsansprüche, Nutzungs- und Verfügungs- oder Verwaltungsbefugnisse am Vermögen des anderen Ehegatten ausgeschlossen sein sollen. Bei Verstoß gegen diese Vertragsvereinbarung seitens des einen Ehegatten ist der andere Ehegatte befugt diesen wegen Betruges, Diebstahl und Veruntreuung strafrechtlich zu belangen und zu verklagen.

c) Ich, der Ehemann ermächtige und bevollmächtige hiermit die Ehefrau allein, sich durch Scheidung aus dem ehelichen Band zu befreien (El Esmah), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere in den Fällen des Gesetzes in Ägypten und in der Schweiz.

Dieses Recht soll für die Frau insbesondere dann gelten, wenn der Mann eine andere Frau heiratet oder die Unterhaltspflicht gegenüber der Ehefrau verletzt oder der Ehefrau nach dem Leben trachtet oder ihr sonst durch üble Behandlung das Leben unerträglich macht oder wenn er seine Frau für mehr als 12 Monate in Ägypten verläßt oder der Ehemann gegen §II Abs. b) verstößt.

d) Ich, der Ehemann, verpflichte mich hiermit, meiner zukünftigen Ehefrau eine standesgemäße Morgengabe (mahr) 5.001 EURO in zwei Teilen zu zahlen. Der erste Teil ein EURO ist bei der Eheschließung zu zahlen, der zweite Teil 5.000 EURO ist bis zur Auflösung der Ehe gestundet.

e) Ich, der Ehemann, ermächtige und bevollmächtige hierdurch die Ehefrau, im Geschäftsleben sowie für alle Personenstands-, urkundlichen, Paß- und registerlichen Zwecke ihren vorehelichen Familiennamen auch während der Ehe weiter zu führen.

f) Ich, der Ehemann, ermächtige und bevollmächtige hierdurch die Ehefrau unwiderruflich:

1) einen Beruf sowie das Selbstbestimmungsrecht bei der Kleidung auszuüben.

2) in der ehelichen Wohnung Besuch aus dem Ausland zu empfangen.

3) jederzeit frei und ohne Beschränkung zu reisen, sowie sich alle hierfür erforderlichen Urkunden, Genehmigungen und Ausweispapiere selbstständig und ohne Zustimmung oder Genehmigung des Ehemannes zu beschaffen. Hierüber wird heute eine besondere Ermächtigungs-/Vollmachtsurkunde erstellt.

III. Allgemeines

  • a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Ehevertrages unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
  • b) Dieser Vertrag ist in arabischer und deutscher Sprachen geschrieben, ohne handschriftliche Änderungen respektive Ergänzungen. Der Vertrag wird den Parteien jeweils als Exemplar übergeben. Der Vertrag umfasst insgesamt 4 Seiten.

Vorgelesen, und von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben:

Abdruck mit persönlicher Erlaubnis / 17.03.2015