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Touristensteuer in Ägypten

Ab 01.03.2023 - Ägypten erhebt Gebühren auf Hotelübernachtungen zu Gunsten des Tourismusförderungsfonds

Ägypten hat beschlossen, eine zusätzliche Gebühr für Hotelübernachtungen in Höhe von 1 Prozent des Preises für einen Einzelaufenthalt oder eine Hotelübernachtung zu Gunsten des Tourismus- und Antiquitätenfonds zu erheben. Der Beschluss tritt am Mittwoch, dem 1. März, in Kraft, und die Gebühren werden nicht weniger als 5 LE und nicht mehr als 50 LE betragen; der gleiche Prozentsatz wird auch für Safari-Jachten erhoben.

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