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Postversand

Packete oder Päckchen nach Ägypten : Was muss man alles beachten, wenn man ein Päckchen oder Paket nach Ägypten schicken will

Versandvorbereitungen:

Weil es Unterschiede zwischen den Adressangaben verschiedener Länder gibt, ist es besonders wichtig, dass Sie sich im Voraus über die korrekte Adressierung von Paketen nach Ägypten informieren. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Vorgaben zur Adressierung für Sie zusammengestellt:

- Name des Empfängers
- Hausnummer und Straße
- Bezirk
- Bestimmungsort
- Postleitzahl
- Bestimmungsland

Für das Bestimmungsland gelten zwei Vorgaben: die Verwendung von Großbuchstaben und die Angabe in zwei verschiedenen Sprachen. Zusätzlich zur deutschen Sprache haben Sie die Wahl zwischen der englischen und französischen Sprache, das heißt den Landesbezeichnungen EGYPT und EGYPTE.

Zollerklärung Ägypten:

Nach dem Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird Ägypten bei zollrechtlichen Angelegenheiten den other beneficiary countries (OBC) zugeordnet. Somit ist ein Versand nach Ägypten ohne Zollinhaltserklärung nicht möglich. In der Zollinhaltserklärung müssen Angaben zu Inhalt und Warenwert des Päckchens oder Pakets gemacht werden. Ausgefüllt werden darf die Erklärung auf Englisch, Französisch oder der Landessprache Arabisch. Sie sollten auf jeden Fall beachten, dass für Pakete zwei Zollinhaltserklärungen (Formblatt CN23), für Päckchen nur eine Zollinhaltserklärung (Formblatt CN22) benötigt werden. Für den gewerblichen Versand nach Ägypten müssen auf jeden Fall Zollabgaben geleistet werden, bei Geschenksendungen an Privatpersonen hängt die Zahlung von Zollabgaben vom Inhalt des Pakets ab. Allgemein darf bei Kleinsendungen von einer Privatperson an eine andere der Warenwert des Pakets 500 Euro nicht übersteigen.

Viele Unternehmen verschicken gewerblich Waren nach Ägypten. Damit dieser Versand reibungslos abgewickelt wird, müssen jedoch einige Zolldokumente bereitgestellt werden. Eine Handelsrechnung ist auf jeden Fall obligatorisch. Ein Präferenznachweis wird nur dann verlangt, wenn die versandten Waren aus einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft stammen. Eine Ausfuhranmeldung als weiteres zentrales Zolldokument verlangt der ägyptische Zoll bei einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro. Je nach Warenwert werden im Zusammenhang mit der Ausfuhranmeldung verschiedene Dokumente erwartet:

- ab 1.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 1, 2 und 3
- ab 3.000 Euro Warenwert: Ausfuhranmeldung Blatt 3 (vorabgefertigt)
- bis 6.000 Euro Warenwert: Ursprungserklärung
- ab 6.000 Euro Warenwert: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED

Die vollständige Information findet ihr hier unter: XPaket