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Ergänzende Hinweise des Auswärtigen Amtes

Mit einer Drohne nach Ägypten - Mit so einer "fliegenden Kamera" lassen sich tolle Aufnahmen machen - keine Frage. Aber wer nach Ägypten reisen will, sollte schon den Gedanken daran sofort wieder vergessen. Denn es ist strengstens verboten. Sogar das Auswärtige Amt hat dieses Verbot am 21.02.2019 unter Punkt 5 = "Besondere Zollvorschriften" und Punkt 6 = "Besondere Strafrechtliche Vorschriften"  mit in seine Reise- und Sicherheithinweise für Ägypten aufgenommen.

Denn im Ägyptischen Luftfahrtgesetz heißt es unter anderem: „No unmanned aircraft is allowed to fly or to work in the territory of the State unless upon a permission of Civil Aviation Authority. In all cases, using unmanned aircraft is prohibited as per Rules of the Air and Air Traffic set forth in this respect.“

Der Paragraph lässt die Möglichkeit offen, eine Genehmigung von der CAA zu erhalten. Die hat bisher aber so gut wie keiner - auf "legalem" Weg bekommen. Ein Freund versucht es seit vielen Jahren .......

 

 

Kommentare

Ganz unmöglich scheint es nicht zu sein. Im Mai letzten Jahres flog ein Mitarbeiter einer Reisegesellschaft eine Drohne über die Hotelanlage in Marsa Alam.

Hallo Lothar, in den Hinweisen geht es doch eher um Touristen. Es gibt Hotels vor Ort - die haben - oder nutzen ggf. ganz andere "besondere" Möglichkeiten. Der Robinson Club in der Soma Bay z. B. hat auch eine - incl. Genehmigung.

Wie oben schon erwähnt - ein Freund, der seit Jahrzehnten vor Ort lebt und ein lizensiertes Unternehmen führt - bemüht sich seit Jahren um eine Lizenz - bisher vergeblich.

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