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Arbeitserlaubnis / Einkommensteuer

Einige denken, wenn sie ihr Touristenvisa auf ein halbes oder gar ein Jahr verlängern, dass gleichzeitig die Arbeitserlaubnis enthalten ist. Dem ist auf keinen Fall so. Auch wer mit einem Ägyptischen Staatsbürger verheiratet ist bekommt nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss immer extra beantragt werden. Siehe auch Residentvisa

Um ggf. problemloser an eine Arbeitserlaubnis zu kommen hat man folgende Möglichkeiten:

  • gründet eine Firma mit einer Mindestkapitaleinlage in Höhe von mindestens 50.000 US$
  • man erhält einen Arbeitsvertrag mit Sozialversicherung
  • oder ist stolzer Besitzer einer registrierten Immobilie im mindestwert von 50.000 US$

Einkommensteuer: Ausländische Arbeitnehmer brauchen keine Einkommersteuer zahlen, dies muss der Arbeitgeber übernehmen.

Das ägyptische Einkommensteuergesetz greift erst bei Selbstständigkeit. So zumindest ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Abdruck mit Erlaubnis 10.2014