Offizielle Scheidung, Orfi-Scheidung oder mündliche Scheidung
Solange die Ehepaare verschiedenen Konfessionen angehören ist im Falle einer Scheidung das islamische Gesetz anzuwenden. Gemäß diesem Gesetz haben beide Ehepartner bereits bei der Eheschließung die Möglichkeit festzulegen wer von beiden das Scheidungsrecht ausüben darf. Das heißt, bei der Eheschließung wird im Ehevertrag festgelegt, ob der Ehemann oder die Ehefrau die Scheidung aussprechen kann, hierbei ist es egal, ob eine Orfi-Ehe oder eine gesetzliche Ehe geschlossen wird. Wird dies bei der Eheschließung nicht festgelegt, wird das Recht automatisch auf den Mann übertragen.
Was bedeutet das Scheidungsrecht in der Ehe?
- In der arabischen Sprache heißt Scheidungsrecht Esmaa . Der, der die Esmaa inne hat, kann sich ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners scheiden lassen.
- Für das Verständnis der Ägypter und in der ägyptischen Gesellschaft wird es als Schande und Ehrverletzung angesehen, wenn die Ehefrau die Esmaa inne hat.
- Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass viele Frauen in Ägypten über die Esmaa verfügen, was u.a. daran liegt, dass sie und ihre Familien über mehr Geld verfügen, als die Familien der Männer.
- Die Übertragung der Esmaa wird immer in dem Ehevertrag oder der Heiratsurkunde festgeschrieben. Nach der Eheschließung kann dies nicht mehr eingetragen, mündlich vereinbart oder versprochen werden.
Wie läuft eine Scheidung? Im ägyptischen Gesetz muss eine Scheidung gemäß dem Ehevertrag vollzogen werden, d.h. die Orfi-Ehe kann nur durch eine Orfi-Scheidung annulliert werden, genau wie die offizielle Ehe nur durch eine offizielle Scheidung vollzogen werden kann.
Scheidung der gesetzlichen Ehe: Wer die Esmaa inne hat, geht mit der Heiratsurkunde zum Standesamt um die Scheidungsurkunde zu unterschreiben.
Es ist nebensächlich, ob der oder der/die Ehepartner(in) anwesend ist. Die Scheidungsurkunde kann entsprechend zugesandt werden.
Scheidung einer Orfi-Ehe: Um eine Orfi-Ehe rechtmäßig zu scheiden, muss der Partner, der die Esmaa inne hat auf der Rückseite des Ehevertrages oder auf einem separaten Papier, den Scheidungsvertrag formulieren und unterschreiben. Hierbei müssen die personenbezogenen Daten und ggf. der Bezug zu dem Ehevertrag vermerkt werden.
Mündliche Scheidung: Diese Scheidung wird durch eine Klage mit einer Versicherung an Eides statt vor dem Amtsgericht vollzogen und ist somit beweisbar.
Abdruck mit Erlaubnis von RA Dr. Wael Ghozlany März 2015