Skip to content Skip to navigation

Registrierung einer Immobilie und mehr

Welche Papiere sind notwendig um seine erworbene Immobilie registrieren zu lassen?

  • Reisepass mit gültigem Visum - Kaufvertrag der Immobilie - Privatvollmacht des Verkäufers an den Käufer für Kauf und Verkauf (für den Käufer und Dritte)
  • Eine Generalvollmacht mit Kauf und Verkauf ersetzt nicht die notwendige Privatvollmacht und entfaltet nicht die benötigte Verfügungskraft.
  • Eine Generalvollmacht mit Kauf und Verkauf kann jeder schreiben – eine Überprüfung des Eigentumsrechts an der Immobilie durch das Notariatsamt ist hier nicht vorgeschrieben.
  • Wohingegen bei der Erteilung der Privatvollmacht das Notariatsamt verpflichtet ist zu überprüfen, ob der Vollmachtgeber tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist oder nicht.
  • Der Verkäufer kann sein Eigentumsrecht durch Beibringung folgender Unterlagen nachweisen:
  • Baulizenz, Bescheid über die Entrichtung der Immobiliensteuer, seinen registrierten Kaufvertrag und den Bauplan.
  • Ist der Verkäufer eine Firma sind zusätzlich der betreffende Handelsregisterauszug sowie der Gründungsvertrag der Firma notwendig.

Sollten Sie ein Haus/Villa mit Grundstück gekauft haben, brauchen Sie alle Dokumente im Original. Haben Sie eine Wohnung in einem Haus erworben, brauchen Sie für die Registrierung alle Dokumente in Originalfotokopie.

Welche Dokumente benötige ich noch, um eine Immobilie zur registrieren?

  • Zunächst sind alle Papiere notwendig, die den Verkäufer als Eigentümer ausweisen bzw. ihn dazu berechtigen im Namen des Eigentümers zu verkaufen. D.h. Kopie der ID oder Ausweis des Verkäufers mit seiner/ihrer Adresse, die zwingend identisch sein muss mit der angegebenen Adresse im Kaufvertrag. Dies betrifft den Fall, wenn der Verkäufer eine Person ist.
    Vertritt diese Person/Verkäufer eine Firma benötigt man zusätzlich zur Kopie der ID des Verkäufers auch die Kopie des Handelsregisterauszuges, die Kopie der Steuerkarte und die Kopie des Firmengründungsvertrages.
  • Original der Privatvollmacht: ausgestellt von dem Verkäufer an den Käufer beim Shar el Akari. Dies erlaubt dem Käufer die Immobilie registrieren zu lassen.
  • Falls der Verkäufer nicht mit seinem eigenen Namen handelt, muss er dem Käufer eine Kopie der Vollmacht des Vollmachtgebers (in dessen Namen er handelt) über Kauf und Verkauf vorlegen.
  • Eine Kopie des Kaufvertrages bzgl. des Grundstückes, worauf sich die zu veräußernde Immobilie befindet. Dieser Kaufvertrag wird ausschließlich von der Stadt zugestellt.
  • Kopie der Bauerlaubnis.

Die oben genannten Dokumente sind immer notwendig, um eine Immobilie beim Amtsgericht oder beim Shar el Akari in Kairo registrieren zu können.

 

VORSICHTIG! Es gibt hier zwei Arten Immobilien zu verkaufen.

  • Eine Art ist, nur das Gebäude zu verkaufen.
  • Eine weitere ist, das Gebäude mit Grundstücksanteil zu verkaufen.

Der Unterschied ist:
Kauft man nur ein Gebäude (ohne Grundstücksanteil), kann nur das Gebäude registriert werden, nicht aber der Grund und Boden auf dem es steht.

NACHTEIL hierbei: Gibt es einen ggf. irreparabelen Gebäudeschaden, hat der Käufer nicht das Recht, das Haus neu zu bauen, da er kein Anrecht an dem Grund und Boden nachweisen kann.

Hat der Käufer hingegen ein Gebäude mit Grundstücksanteil gekauft, kann er dies registrieren lassen und das Haus jederzeit neu bauen.

erstellt Mai 2015/ Stand bis 2019