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Visum vor Abreise

Stand 3. 2018 - gleichbleibende Information vom Ägyptischen Konsulat aus Berlin und Hamburg: Für Staatsangehörige u.a. folgender Länder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss - unter anderem:

Afghanistan, Algerien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Katar, Kosovo, Libanon, Marokko, Myanmar, Pakistan, Palästina, Philippinen, Syrien, Thailand,  Tunesien .... 

Die Bearbeitung des Antrags kann drei bis sechs Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Das Visum kann frühestens drei Monate vor geplantem Reisebeginn beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die ägyptischen Behörden den Antrag auch ablehnen können! Aus diesem Grund empfehlen sie, die Reise erst nach der Genehmigung des Visums zu buchen.

Für den Antrag wird benötigt (für jeden Antragsteller):

  • Original Reisepass (mindestens sechs Monate gültig bei der geplanten Einreise)
  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses
  • 2 Biometrische Passfotos
  • ausgefüllter Visumsantrag (siehe Anhang der Mail, oder zum herunterladen unter: www.egyptian-embassy.de/images/visaform.pdf
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bzw. des Aufenthaltstitels (mindestens sechs Monate gültig bei der geplanten Einreise) (falls vorhanden)
  • 38 Euro in bar (pro Antragsteller)
  • Kopie der Reisebestätigung (falls vorhanden)

Für Antrag benötigen wir lediglich Kopien Ihres Passes, Ihrer Aufenthaltsgenehmigung sowie das Antragsformular mit den zwei Passbildern. Sobald Ihr Visum genehmigt ist, werden wir Sie bitten, uns Ihren Pass im Original sowie die Gebühren zu senden.

Sie können das Visum persönlich während der Geschäftszeiten von 9:30 bis 12:00 oder per Post beantragen.

Bitte achten Sie bei einer Beantragung auf dem Postweg darauf, den Antrag inklusive der Dokumente und der Gebühren in bar per Einschreiben zu verschicken, und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren.

Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen adressierten und als Einschreiben frankierten Rückumschlag bei.

Bitte wenden Sie sich für Ihren Antrag UNBEDINGT an das für Sie zuständige Konsulat

 

 

 

 

 

 

 

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